iX über den Handel mit gebrauchter Software
Juristische Fallstricke bei Second-Hand-Software

Hannover, 2. März 2006 - Das aktuelle Urteil zur
Weitergabe von Software-Lizenzen per Download hat
in der Branche für viel Wirbel gesorgt. Doch auch wer
gebrauchte Software auf einem Datenträger erwirbt,
ist nicht vor juristischen Fallstricken sicher, schreibt
das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 4/2006
und rät bei Mietsoftware und Mehrfachnutzung zu
besonderer Vorsicht.
Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist prinzipiell
zulässig. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der
Handel mit gebrauchter Software sich derzeit zu einem
regelrechten Boomgeschäft entwickelt - zum Missfallen
einiger Softwareanbieter. Mit Klauseln, die eine
Weitergabe der Software an Dritte verbieten oder an
die Zustimmung des Herstellers binden, versuchen sie
den Handel mit gebrauchten Lizenzen zu verhindern. Aber
nicht jedes vertragliche Verbot des Weiterverkaufs in
den Lizenzbedingungen ist mit Unterschrift automatisch
wirksam. Denn Regelungen, die die Rechte des Käufers
übermäßig einschränken, können zum Beispiel gegen das
Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen
und sind damit für ihn nicht bindend.
Auch bei OEM-Software ist der Weiterverkauf unbedenklich.
So stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Kopplung
von Hardware und Betriebssystem unwirksam ist, wenn das
Betriebssystem auf der ersten Handelsstufe den Bedingungen
des Herstellers entsprechend verkauft wurde. OEM-Software
darf somit regelmäßig unabhängig von der zugehörigen Hardware
weiterverkauft werden. Allerdings ist beim Kauf gebrauchter
Software immer sicher zu stellen, dass der Verkäufer keine
Kopien der Software zurückbehält.
Bei einem rechtmäßigen Erwerb der Gebrauchtsoftware kann
es dennoch passieren, dass der Hersteller sich weigert,
einen Wartungsvertrag mit ihm abzuschließen und notwendige
Updates zu liefern.
"Daher ist es empfehlenswert, bei Kauf und Verkauf von
Gebrauchtsoftware die rechtliche Situation im Einzelfall
genau zu prüfen und im Zweifel die Zustimmung des Herstellers
einzuholen", empfiehlt iX-Redakteurin Ute Roos. "Inzwischen
legen immer mehr Hersteller auch ihre reservierte Haltung
gegenüber dem Gebrauchthandel mit ihren Programmen ab.
Denn die Käufer gebrauchter Software sind oftmals die zukünftigen
Käufer neuerer Softwareversionen." (ur)
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Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 04/2006
steht zum Download bereit.
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