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iX über den Handel mit gebrauchter Software

Juristische Fallstricke bei Second-Hand-Software

Titelbild der iX-Ausgabe 04/2006

Hannover, 2. März 2006 - Das aktuelle Urteil zur Weitergabe von Software-Lizenzen per Download hat in der Branche für viel Wirbel gesorgt. Doch auch wer gebrauchte Software auf einem Datenträger erwirbt, ist nicht vor juristischen Fallstricken sicher, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 4/2006 und rät bei Mietsoftware und Mehrfachnutzung zu besonderer Vorsicht.

Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist prinzipiell zulässig. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Handel mit gebrauchter Software sich derzeit zu einem regelrechten Boomgeschäft entwickelt - zum Missfallen einiger Softwareanbieter. Mit Klauseln, die eine Weitergabe der Software an Dritte verbieten oder an die Zustimmung des Herstellers binden, versuchen sie den Handel mit gebrauchten Lizenzen zu verhindern. Aber nicht jedes vertragliche Verbot des Weiterverkaufs in den Lizenzbedingungen ist mit Unterschrift automatisch wirksam. Denn Regelungen, die die Rechte des Käufers übermäßig einschränken, können zum Beispiel gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und sind damit für ihn nicht bindend.

Auch bei OEM-Software ist der Weiterverkauf unbedenklich. So stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Kopplung von Hardware und Betriebssystem unwirksam ist, wenn das Betriebssystem auf der ersten Handelsstufe den Bedingungen des Herstellers entsprechend verkauft wurde. OEM-Software darf somit regelmäßig unabhängig von der zugehörigen Hardware weiterverkauft werden. Allerdings ist beim Kauf gebrauchter Software immer sicher zu stellen, dass der Verkäufer keine Kopien der Software zurückbehält.

Bei einem rechtmäßigen Erwerb der Gebrauchtsoftware kann es dennoch passieren, dass der Hersteller sich weigert, einen Wartungsvertrag mit ihm abzuschließen und notwendige Updates zu liefern.

"Daher ist es empfehlenswert, bei Kauf und Verkauf von Gebrauchtsoftware die rechtliche Situation im Einzelfall genau zu prüfen und im Zweifel die Zustimmung des Herstellers einzuholen", empfiehlt iX-Redakteurin Ute Roos. "Inzwischen legen immer mehr Hersteller auch ihre reservierte Haltung gegenüber dem Gebrauchthandel mit ihren Programmen ab. Denn die Käufer gebrauchter Software sind oftmals die zukünftigen Käufer neuerer Softwareversionen." (ur)

Bildmaterial: Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 04/2006 steht zum Download bereit.

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen

Sylke Wilde
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Telefon: +49 [0] 511 5352-290
Telefax: +49 [0] 511 5352-563
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