Heise Medien Gruppe  


Über uns   

Produkte   

Nachrichten   

Presse-Service   
Presse-Informationen
  aktuell
  c't
  iX
  Technology Review
  Telepolis
  heise online
  Telefonbücher
  Verlag Heinz Heise
  Heise Zeitschriften Verlag
  Heise Medien Gruppe
  heise-marktplatz
c't-Hörfunkservice
Bilder & Vitae
Multimedia
Presse-Abo
Ansprechpartner
  

Beruf & Karriere   

Kontakt   

Impressum   


 
  

Elektronische Einschreiben vs. persönliche Zustellung

E-Mail-Einschreiben nicht rechtsverbindlich

Titelbild der iX-Ausgabe 10/2009

Hannover, 17. September 2009 - E-Mail-Einschreiben stehen in ihrer Beweiskraft den klassischen Einschreiben mit Rückschein deutlich nach. Das schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner Oktober-Ausgabe.

Ein eigenhändig unterschriebener Einschreibebrief wahrt die Schriftform nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine normale E-Mail oder eine als E-Mail-Einschreiben verschickte elektronische Nachricht jedoch nicht: Nur wenn die elektronische Nachricht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, steht sie einem unterschriebenen Schriftstück gleich.

Seit elektronische Kommunikationsformen rechtsverbindlich einsetzbar sind, bieten unter anderem Notare das Zustellen von "E-Mail-Einschreiben" als Service für ihre Klienten an. Mit Produkten wie eWitness können sie eine Nachricht digital signieren und den Weiterleitungsvorgang bezeugen. Eine Kenntnisnahme seitens des vorgesehenen Empfängers belegt das allein aber nicht. Denn im Gegensatz zum herkömmlichen Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger keine Bestätigung abgeben, dass ihm die Nachricht zugestellt wurde. Lediglich der Dienstleister bestätigt in automatisierter Form, dass irgendjemand die Nachricht abgeholt hat, indem er den richtigen Zugangscode eingegeben hat. Im Falle eines Gerichtsprozesses, bei dem die Frage des Zugangs entscheidend ist, reicht diese Bestätigung aber nicht aus.

"Geht es um die Übermittlung und den Zugang von bedeutenden Nachrichten oder Erklärungen, muss man wohl oder übel weiterhin das klassische Einschreiben oder einen persönlichen Boten nutzen", rät iX-Redakteurin Ute Roos.

Bildmaterial: Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 10/2009 steht zum Download bereit.

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen

Sylke Wilde
Heise Medien Gruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 [0] 511 5352-290
Telefax: +49 [0] 511 5352-563
sylke.wilde@heise-medien.de



[Version zum Drucken]
  

Heise Logo

© 2012 Heise Medien Gruppe GmbH & Co. KG