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Wer haftet für Jahr-2000-Schäden?
Nach dem Jahreswechsel

Hannover, 14. Dezember 1999 - Der Countdown läuft. Nur noch wenige Tage verbleiben bis zum Beginn des Jahres 2000 und der Erkenntnis, ob man den Jahr-2000-Fehler über- oder unterschätzt hat. Da der Spielraum für technische Maßnahmen immer enger wird, bleibt in vielen Fällen nur die Frage: wer haftet für die entstandenen Schäden? Das IT-Profimagazin iX erörtert in seiner aktuellen Ausgabe 1/2000 die Rechte und Pflichten von Softwarehäusern, Anwendern und Beratern mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts.

Obwohl sich die deutsche Rechtssprechung noch kaum mit Jahr-2000-Fällen befasst hat, lassen sich für die DV-Branche einige Faustregeln definieren:

  • Ob ein Jahr-2000-Fehler als Produktmangel gilt, hängt oft von der üblichen Einsatzdauer von Soft- und Hardware ab. Eine 1992 gekaufte Textverarbeitung beispielsweise muss nicht Jahr-2000-fest sein, eine 1998 zum firmenweiten Einsatz erworbene Datenbank schon.
  • Beratungsunternehmen sind verpflichtet, auf ihnen bekannt gewordene Millennium-Probleme hinzuweisen. Haben sie dieses versäumt, begründet dies Schadensersatzansprüche.
  • Der Jahr-2000-Fehler kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, falls durch Fehlfunktionen Personen zu Schaden kommen.
  • Kunden mit Wartungsverträgen können aufatmen. Sie begründen oft die Pflicht, den Jahr-2000-Fehler kostenlos zu beseitigen.

"Wir werden wohl im nächsten Jahr mit einer Prozesswelle wegen Jahr-2000-Schäden rechnen müssen" schätzt Jürgen Seeger, iX-Chefredakteur, die Lage ein. Er rät: "Wer jetzt noch nicht ausreichend vorgesorgt hat, sollte zumindest einen Notfallplan erstellen." Denn ansonsten können beispielsweise Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.