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Spielregeln für iPhone-Apps
iPhone-Applikationen mit juristischem Beistand entwickeln

Hannover, 15. Dezember 2009 - Unternehmen, die eigene iPhone-Applikationen entwickeln wollen, sollten schon vor Beginn ihres Vorhabens die rechtlichen Spielregeln prüfen, rät das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 1/10, die am 17. Dezember in den Handel kommt.

Im November 2009 waren insgesamt circa 100 000 iPhone-Apps verfügbar, mehr als zwei Milliarden wurden bislang heruntergeladen. Das Interesse, "eigene" Programme zu entwickeln und zu verbreiten, ist ungebrochen. Wer darüber nachdenkt, sollte sich zunächst Apples Spielregeln dazu genau ansehen. Denn nur, wer sich an die Vorgaben hält und überdies seine Rechte kennt, erlebt kein böses Erwachen.

Zentrales Dokument für iPhone-Entwickler ist Apples "iPhone Developer Program License Agreement", kurz iDPLA. Es gliedert sich in einen allgemeinen Teil sowie in jeweils einen Bereich für kostenlose beziehungsweise kostenpflichtige Apps. Wichtig sind insbesondere die Regelungen für kostenpflichtige iPhone-Apps. So übernimmt Apple hier über den App Store die finanzielle Abwicklung und sichert sich einen Umsatzanteil von 30 Prozent.

Dass Apps weder gegen Recht und Gesetz verstoßen dürfen, noch obszön oder anstößig sein dürfen, versteht sich fast von selbst. Aber Apple nimmt sich darüber hinaus das Recht heraus, Anwendungen auch ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen. Einmal geschlossene Lizenzverträge können jederzeit mit 30 Tagen Frist gekündigt werden. Während Apple sich überall bei der Entwicklung Mitbestimmungsrechte sichert, sieht das bei der Risikoübernahme ganz anders aus: Die Verantwortung wälzt Apple immer auf das Unternehmen ab. So ist der Anbieter der Anwendung für die Einhaltung nationaler Gesetze und Regelungen selbst zuständig. Problematisch ist hier, dass die App Stores zum Teil weltweit erreichbar sind. In Bezug auf Steuern heißt das, dass der Lizenznehmer die Steuergesetze verschiedener Länder beachten muss, also die Steuerpflicht für jedes Land prüfen muss. Für die EU und USA führt Apple immerhin Mehrwert- und Vertriebssteuern ab, was den Anbietern das Leben deutlich erleichtert.

Da es sich bei dem iDPLA um einen amerikanischen Vertrag handelt, müssen Entwickler hierzulande besonders aufpassen, deutsche Rechtsgrundsätze sind nicht anwendbar. "Im Zweifel sollten Entwickler und Juristen hier zusammenarbeiten, denn die juristischen Aspekte sind eng mit technischen Anforderungen verknüpft", rät iX-Redakteurin Ute Roos.