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Illegale Bildschirmschmöker im Internet
Frankfurter Buchmesse: Der E-Book-Markt lebt

Hannover, 4. Oktober 2002 - Auf der Frankfurter Buchmesse wird es sich zeigen: Die Anzahl verfügbarer E-Books ist so hoch wie nie zuvor. Doch das offizielle Angebot der Verlage bleibt auf niedrigem Niveau. Stattdessen kursieren mangels legalem Angebot privat eingescannte Bücher zuhauf im Internet, berichtet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 21/02.

Noch vor zwei Jahren haben E-Book-Enthusiasten das Ende des Papierbuchs ausgerufen. Stattdessen schlitterte die Branche zunächst in eine Krise. "Vor allem unrealistische Erwartungen führten nach der Dotcom-Euphorie bei vielen Verlagen und IT-Unternehmen zum Ende des E-Book-Ausflugs", erklärt c't-Redakteur Dr. Jürgen Rink die Entwicklung. Inzwischen haben sich E-Books ihre eigene Nische erobert und erfreuen sich dank der zunehmenden Verbreitung von Mobilgeräten mit mehreren Millionen PDAs und Notebooks wachsender Beliebtheit. Spezielle Lesegeräte, die keine anderen Funktionen aufweisen, haben so gut wie keine Bedeutung mehr.

Dass Verlage unautorisierte Kopien von E-Books verhindern wollen, ist verständlich: Digitale 1:1-Kopien lassen sich - anders als Fotokopien - quasi zum Nulltarif und ohne Qualitätsverlust herstellen. Doch die Angst davor, dass E-Book-Kopierschutzlösungen geknackt werden könnten, treibt abstruse Blüten: So bringen die Verlage ihre Bestseller erst gar nicht elektronisch auf den Markt, und existierende E-Books sind kaum billiger als gedruckte Werke. Jedoch haben die Verlage übersehen, dass niemand auf ihre elektronischen Vorlagen angewiesen ist, sondern man kann E-Books in Eigenregie direkt von den völlig ungeschützten Druckwerken erstellen. "Der illegalen Verbreitung im Internet hat diese stringente Haltung allerdings nur Vorschub geleistet," so c't-Experte Dr. Jürgen Rink. Zu Tausenden finden sich im Internet privat eingescannte E-Books im PDF-, HTML- oder Text-Format. Die Verbreitung dieser urheberrechtlich geschützten Texte ist allerdings ebenso wenig zulässig wie bei Musik. (jr)