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Behindertengerechte Webseiten vorgeschrieben
Behörden als Vorreiter

Hannover, 10. September 2002 - Seit dem 24. Juli gilt in Deutschland die neue Rechtsverordnung für barrierefreie Informationstechnik (BITV): Bis 2005 sollen Menschen mit Handicaps auf Internetangebote und digitale Publikationen des Bundes ohne Probleme zugreifen können. Eine Verordnung mit Signalwirkung, so das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 10/2002.

Schon 1997 hatte das World Wide Web Consortium die Benutzerfreundlichkeit von Webseiten propagiert, jetzt ist daraus in Deutschland eine Rechtsverordnung geworden. Zunächst gilt diese für öffentlich zugängliche Internetangebote, CD-ROMs, DVDs et cetera aller Bundesministerien sowie von etwa hundert Bundesbehörden.

Damit ist zwar der Geltungsbereich noch eng begrenzt und die Umsetzungsfrist lang. "Aber von dieser Verordnung könnte eine Signalwirkung ausgehen", hofft Henning Behme, Web-Spezialist der iX. In einigen Bundesländern gibt es bereits Überlegungen, die Verordnung auf Landesebene zu übernehmen. In diesem Fall wären auch Kommunen gezwungen, ihre Internetseiten anzupassen.

In technischer Hinsicht geht es in dieser Verordnung vor allem um Sehbehinderte. So sollen Webseiten auch für so genannte Screenreader lesbar sein; Programme, mit denen man sich Bildschirminhalte vorlesen oder in Blindenschrift anzeigen lassen kann. Schaltflächen wie Buttons und Imagemap-Areas sollten ausreichend groß sein, damit sie Benutzer mit motorischen Störungen nicht vor unüberwindliche Hindernisse stellen. Blinken und Flackern sind zu vermeiden, da sie bei Menschen mit fotosensitiver Epilepsie Anfälle auslösen können. Animationen sollten abschaltbar sein. Die Farbauswahl muss berücksichtigen, dass für Sehgeschädigte deutliche Kontraste zwischen Vorder- und Hintergrund erforderlich sind.

"Wer schon immer darauf geachtet hat, dass seine Webseiten nicht nur für einen Browser optimiert sind und den W3C-Standards entsprechen, der sollte mit überschaubarem Aufwand diese Anforderungen erfüllen können", so Behme weiter. Schon jetzt sei jede einzelne Anpassung an die Richtlinien ein Fortschritt in Richtung Zugänglichkeit für alle.