Biometrische Erkennungsmethoden in Unternehmen
Auf sichere Speicherung der Referenzdaten achten

Hannover, 21. November 2008 - So sehr sie für die innere
Sicherheit umstritten sind: In Unternehmen werden
Biometrische Zugriffs- und Zugangskontrollverfahren
immer häufiger eingesetzt. Vor Einführung sollten
sich Unternehmen eingehend mit Schutzmechanismen
befassen und genau überlegen, wie die biometrischen
Daten im Unternehmensnetz abgelegt werden sollen.
Dies rät das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen
Ausgabe 12/08.
Das Marktsegment Biometrie ist mittlerweile breit und
vielfältig geworden. Von der Intranet-Autorisierung bis
zur Zugangskontrolle lässt sich beinahe alles durch den
Abgleich von Fingerabdrücken, Iris-Scans und ähnliche
Techniken erledigen. Das größte Angebot gibt es im
Bereich Fingerabdruck. Über die Hälfte der Anbieter
setzt auf dieses biometrische Merkmal - für Zeiterfassung
und Zutrittskontrolle, für den Zugang zu PCs,
Arbeitsplatzrechnern, IT-Applikationen und zum Netzwerk.
Andere Verfahren wie die Erkennung der Iris, Handvenen,
Handflächen, des Gesichts, der Stimme und der Handschrift
teilen sich die andere Hälfte. Fingerabdruckverfahren
eignen sich für den Einsatz in sauberer Umgebung,
Handgeometrie und Venenerkennung in Werkstattumgebung,
Iris- und 3D-Gesichtserkennung im Bereich der
Hochsicherheit.
Unternehmen, die Fingerabdruckscanner, Handsensoren,
Software zur Stimmerkennung oder andere biometrische
Systeme einsetzen wollen, sollten in keinem Fall versäumen,
ihre Mitarbeitervertretungen in die Pläne mit einzubeziehen.
Betriebsräte haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein
Mitbestimmungsrecht bei der Einführung biometrischer
Systeme. Darüber hinaus gehören aus Datenschutzsicht
sichere Vergleichsmuster zu den wichtigsten biometrischen
Features. Gestohlene Referenzdaten haben Auswirkungen auf
den Betroffenen und auf das Unternehmen, wenn der Dieb aus
den Referenzdaten ein Originalmerkmal rekonstruieren kann,
das er anderen Systemen vorlegen kann.
"Aus der Perspektive des Datenschutzes ist die Speicherung
der biometrischen Referenzdaten auf einem externen
Datenträger unter der Kontrolle des Merkmalseigentümers zu
bevorzugen. Hier wird die größtmögliche Sicherheit
und Kontrolle für den Nutzer geboten", erläutert
iX-Redakteurin Ute Roos.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 12/2008
steht zum Download bereit.
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