Heise sieht Pressefreiheit in Gefahr
Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot
Hannover, 1. September 2005 - Der Heise Zeitschriften
Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts
München Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Gericht
hat entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst
heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft
setzen darf. Diesem viel beachteten Urteil kommt nach
Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung
weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Durch das
Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte
Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig
eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung.
Weil das Unternehmen Slysoft auf seinen Webseiten Software
zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen anbiete, verstoße
es gegen das Urheberrecht, so das Gericht. Der Heise
Zeitschriften Verlag unterstütze diesen Verstoß, wenn er
in seiner Online-Berichterstattung einen Link zur Homepage
des Herstellers setze. Bei dem Link gehe es nicht um "die
Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung,
die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit und dem
Kernbereich der Pressefreiheit unterfallen, sondern um
die weniger zentrale Frage, welchen Service ein
Presseunternehmen über die Informationsbeschaffung hinaus
erbringen darf."
Nach Meinung des Verlags ist das Verlinken von
Informationsquellen keineswegs nur ein zusätzlicher
Service, sondern unerlässlicher Bestandteil von
Online-Journalismus. "Hyperlinks sind essenzieller
Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher
Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften", kommentiert
Christian Persson, Chefredakteur von heise online und der
ebenfalls zum Verlag gehörenden Zeitschrift c't.
Weitere Informationen finden sich unter
www.heise.de./heisevsmi
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Sylke Wilde
Heise Medien Gruppe
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