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Heise sieht Pressefreiheit in Gefahr

Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot

Hannover, 1. September 2005 - Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Gericht hat entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Diesem viel beachteten Urteil kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Durch das Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung.

Weil das Unternehmen Slysoft auf seinen Webseiten Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen anbiete, verstoße es gegen das Urheberrecht, so das Gericht. Der Heise Zeitschriften Verlag unterstütze diesen Verstoß, wenn er in seiner Online-Berichterstattung einen Link zur Homepage des Herstellers setze. Bei dem Link gehe es nicht um "die Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit und dem Kernbereich der Pressefreiheit unterfallen, sondern um die weniger zentrale Frage, welchen Service ein Presseunternehmen über die Informationsbeschaffung hinaus erbringen darf."

Nach Meinung des Verlags ist das Verlinken von Informationsquellen keineswegs nur ein zusätzlicher Service, sondern unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus. "Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften", kommentiert Christian Persson, Chefredakteur von heise online und der ebenfalls zum Verlag gehörenden Zeitschrift c't.

Weitere Informationen finden sich unter www.heise.de./heisevsmi

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen

Sylke Wilde
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 [0] 511 5352-290
Telefax: +49 [0] 511 5352-563
sylke.wilde@heise-medien.de



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