Urteil im Berufungsverfahren Heise gegen Musikindustrie
Berichterstattung über Kopiersoftware bleibt legal
Hannover, 28. Juli 2005 - Heute (Donnerstag) hat das
Oberlandesgericht München die Berichterstattung von
heise online über Kopiersoftware für DVDs als legal
eingestuft. Es sei nicht im Sinne des Gerichts,
"Tendenzschnüffelei" zu betreiben, um dann einzelne
Teile der Berichterstattung zu verbieten. Gleichzeitig
hat das OLG das Setzen eines Links auf die Internet-Seite
eines Herstellers dieser Software untersagt.
Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag
und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das OLG
München damit das erstinstanzliche Urteil im einstweiligen
Verfügungsverfahren bestätigt.
Im Januar 2005 hatte heise online in einer Meldung über
eine Software berichtet, die nach Angaben des Herstellers
in der Lage sein soll, verschiedene Kopierschutzmechanismen
auszuhebeln. Im Artikel befand sich ein Link zur Homepage
des Software-Herstellers.
Zum Argument der Musikindustrie, Teile des Online-Artikels
hätten werbenden Charakter oder würden gar eine Anleitung
zum unerlaubten Raubkopieren geben, erklärte der Senat,
er habe keine Anleitungen in dem Artikel entdecken können,
sondern allenfalls Hinweise. Der Link allerdings gehe zu
weit und sei nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt.
Er überschreite die Grenze des Erlaubten und sei die
"Verlinkung eines Portals, wo Unrecht geschieht". Dies
wiederum sei eine "Verwilderung der Pressesitten, der
entgegengewirkt werden muss".
Mit einer schriftlichen Urteilsbegründung ist in einigen
Wochen zu rechnen. Eine Dokumentation über das Verfahren
mitsamt den Schriftsätzen beider Parteien und dem
erstinstanzlichen Urteil findet sich zum Nachlesen auf
heise online unter www.heise.de/heisevsmi/.
Eine Meldung von heise online zu dem Thema findet sich
unter www.heise.de/newsticker/meldung/62225
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Anja Reupke
Heise Medien Gruppe
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