Deutschland und Großbritannien dulden US-Wirtschaftsspionage
EU-Parlament sieht Verstöße gegen Menschenrechte
Hannover/München, 29. Mai 2001 - Elektronische
Überwachungsmaßnahmen von US-Geheimdiensten verstoßen
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, auch
wenn behauptet wird, sie würden zu Strafverfolgungszwecken
erfolgen. Zu diesem Ergebnis kommt ein vorläufiger
Bericht des Echelon-Ausschusses des Europaparlaments,
der seit heute morgen 11 Uhr der Öffentlichkeit zugänglich
ist, schreibt Telepolis, das Magazin der Netzkultur, unter
www.telepolis.de.
"Auch Deutschland und Großbritannien verstoßen mit
NSA-Spionageverbindungen gegen Menschenrechte.
Schließlich haben weder die britische noch die deutsche
Regierung die unerlaubte Nutzung von auf ihrem Territorium
befindlichen Abhörstationen zur Überwachung privater und
wirtschaftlicher Kommunikation verhindert", schreibt
Telepolis-Autor Duncan Campbell. Damit verstoßen sie nicht
nur gegen EU-Gemeinschaftsrecht sondern auch gegen
internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte.
Die US-Politik bezüglich Wirtschaftsspionage zur Unterstützung
von Industrie und Handel war der Inhalt eines detaillierten
neuen Berichts, der vor vier Monaten dem Echelon-Ausschuss
vorgelegt worden war. Demnach haben sich die Prioritäten der
US-Auslandsaufklärung dramatisch verändert. Ungefähr 40
Prozent der Anforderungen zur geheimdienstlichen Aufklärung
der USA seien wirtschaftlicher Natur. Ziel sei es, ein
"eingeebnetes Spielfeld" für den US-Außenhandel zu schaffen.
Dazu würden CIA und NSA zur Spionage gegen ausländische
Konkurrenz eingesetzt.
Im Echelon-Ausschuss kommen die Parlamentarier zu dem
Ergebnis, dass NSA-Aktivitäten dieser Form in Europa auch
dann nicht legal sind, wenn es wirklich bewiesen ist,
dass Bestechung im Spiel war. Der Entwurf des Berichts
betont: "Von amerikanischer Seite wurde wiederholt versucht,
das Abhören von Telekommunikation mit dem Vorwurf der
Korruption und Bestechung von europäischer Seite zu
rechtfertigen. Die USA seien darauf verwiesen, dass
alle EU-Staaten über funktionierende Strafrechtssysteme
verfügen. Liegen Verdachtsmomente vor, so hat die USA
die Strafverfolgung den Gastländern zu überlassen. Liegen
keine Verdachtsmomente vor, so ist eine Überwachung als
unverhältnismäßig einzustufen, folglich menschenrechtswidrig
und daher unzulässig."
Im Dezember 2000 hatte der nicht ständige Untersuchungs-
ausschuss über das Echelon-Abhörsystem des Europaparlaments
vier Studien über "Abhörkapazitäten - Auswirkungen und
Ausnutzung" in Auftrag gegeben. Drei dieser aktuellen
Untersuchungen des Journalisten Duncan Campbell
veröffentlicht Telepolis, Magazin der Netzkultur jetzt
mit Genehmigung des Sekretariats des Ausschusses
unter www.telepolis.de.
Link zum Artikel:
www.heise.de/tp/deutsch/special/ech/7754/1.html
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