Spielregeln für Smartphone-Apps jenseits des iPhones
Vorbild Apple

Hannover, 20. April 2010 – Entwickler, die am App-Boom
teilhaben wollen, müssen sich strengen Regeln unterwerfen.
Das gilt nicht nur für das iPhone. Die massiven
rechtlichen und technischen Vorgaben von Apple dienen
auch Android, Nokia, BlackBerry und Co. als Vorbild.
Mit der Einnahmen-Verteilung 70 Prozent für Entwickler
und 30 Prozent für Hersteller hat Apple zudem eine Art
Branchenstandard geschaffen. Das schreibt das
IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Mai-Ausgabe.
Google regelt die Rechtsbeziehungen mit Entwicklern von
Android-Apps in einer ähnlich strikten und einseitigen
Art wie Apple für iPhone-Applikationen. „Jeder Entwickler
sollte sich vor dem Beginn seiner Arbeit genau mit den
vertraglichen Vorgaben vertraut zu machen und gegebenenfalls
juristischen Beistand einholen“, empfiehlt iX-Redakteurin
Ute Roos. „Google kann jederzeit Apps entfernen oder den
Android Market komplett einstellen. Verletzen Apps Rechte
Dritter, kann es für Entwickler bzw. Anbieter teuer werden.
Außer der Entfernung aus dem Store drohen Rückzahlungen an
Käufer und Google sowie unter Umständen Prozess- und
Schadensersatzrisiken.“
Die rechtlichen und kommerziellen Spielregeln der anderen
Anbieter wie Samsung, Symbian, Nokia und Microsoft folgen
im Wesentlichen ähnlichen Ansätzen. Die Entwickler müssen
eine Vielzahl von Pflichten einhalten und die Betreiber
der Plattformen von allen Ansprüchen freistellen. Umgekehrt
haben sie kaum Rechte, nicht einmal darauf, dass sie eine
transparente und anfechtbare Abnahme der erstellten
Applikation durch den Betreiber erhalten.
So müssen Entwickler von Adroid-Apps strenge
Datenschutzvorgaben einhalten. Personenbezogene Daten dürfen
nur verwendet werden, wenn dazu eine Einwilligung des
Betroffenen vorliegt. Dies gilt ausdrücklich, wenn die
Applikation auf Google-Account-Daten des Nutzers zugreift.
In der „App World“ der BlackBerrys liegt der Schwerpunkt auf
Applikationen für Geschäftsanwender. Hier ist zu beachten,
dass kostenpflichtige Apps – nach Vorgaben des Herstellers
RIM – derzeit nur in Europa, USA und Kanada vertrieben werden
dürfen. Hintergrund dürften steuerrechtliche Aspekte sein.
„Sind alle stringenten Spielregeln befolgt, kommt es ‚nur’
noch auf den Inhalt der jeweiligen App an“, so iX-Expertin
Ute Roos. „Gefällt dieser den Plattformbetreibern, steht einem
finanziellen Erfolg nichts mehr im Wege.“
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 5/2010
steht zum Download bereit.
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