iPhone-Applikationen mit juristischem Beistand
entwickeln
Spielregeln für iPhone-Apps

Hannover, 15. Dezember 2009 - Unternehmen, die
eigene iPhone-Applikationen entwickeln wollen,
sollten schon vor Beginn ihres Vorhabens die
rechtlichen Spielregeln prüfen, rät das IT-Profimagazin
iX in seiner aktuellen Ausgabe 1/10, die am
17. Dezember in den Handel kommt.
Im November 2009 waren insgesamt circa 100 000
iPhone-Apps verfügbar, mehr als zwei Milliarden
wurden bislang heruntergeladen. Das Interesse,
"eigene" Programme zu entwickeln und zu verbreiten,
ist ungebrochen. Wer darüber nachdenkt, sollte sich
zunächst Apples Spielregeln dazu genau ansehen.
Denn nur, wer sich an die Vorgaben hält und überdies
seine Rechte kennt, erlebt kein böses Erwachen.
Zentrales Dokument für iPhone-Entwickler ist Apples
"iPhone Developer Program License Agreement", kurz
iDPLA. Es gliedert sich in einen allgemeinen Teil
sowie in jeweils einen Bereich für kostenlose
beziehungsweise kostenpflichtige Apps. Wichtig sind
insbesondere die Regelungen für kostenpflichtige
iPhone-Apps. So übernimmt Apple hier über den
App Store die finanzielle Abwicklung und sichert
sich einen Umsatzanteil von 30 Prozent.
Dass Apps weder gegen Recht und Gesetz verstoßen
dürfen, noch obszön oder anstößig sein dürfen,
versteht sich fast von selbst. Aber Apple nimmt sich
darüber hinaus das Recht heraus, Anwendungen auch
ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen. Einmal
geschlossene Lizenzverträge können jederzeit mit
30 Tagen Frist gekündigt werden. Während Apple sich
überall bei der Entwicklung Mitbestimmungsrechte
sichert, sieht das bei der Risikoübernahme ganz
anders aus: Die Verantwortung wälzt Apple immer
auf das Unternehmen ab. So ist der Anbieter der
Anwendung für die Einhaltung nationaler Gesetze
und Regelungen selbst zuständig. Problematisch ist
hier, dass die App Stores zum Teil weltweit erreichbar
sind. In Bezug auf Steuern heißt das, dass der
Lizenznehmer die Steuergesetze verschiedener Länder
beachten muss, also die Steuerpflicht für jedes Land
prüfen muss. Für die EU und USA führt Apple immerhin
Mehrwert- und Vertriebssteuern ab, was den Anbietern
das Leben deutlich erleichtert.
Da es sich bei dem iDPLA um einen amerikanischen
Vertrag handelt, müssen Entwickler hierzulande
besonders aufpassen, deutsche Rechtsgrundsätze
sind nicht anwendbar. "Im Zweifel sollten Entwickler
und Juristen hier zusammenarbeiten, denn die
juristischen Aspekte sind eng mit technischen
Anforderungen verknüpft", rät iX-Redakteurin Ute Roos.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 1/2010
steht zum Download bereit.
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