iX über populäre Webmythen
Nicht alle rechtlichen "Weisheiten" im Netz stimmen

Hannover, 17. November 2009 - Die Distanzierung von
Links zählt genauso zu den populären Webmythen wie die
Meinung, dass es ohne Copyright-Vermerk keinen
Urheberschutz gibt. Auch wenn es immer wieder hartnäckig
behauptet wird: Nicht einmal die Aussage, dass ein
Server im Ausland vor Strafverfolgung schützt, stimmt.
Das IT-Profimagazin iX klärt in seiner aktuellen Ausgabe
12/09 über Webirrtümer auf.
Wieso sollte jemand auf Webseiten verlinken, von denen er
sich von vorneherein distanziert? Mit gesundem
Menschenverstand ist das nicht zu erklären. "Dennoch
zählt die Distanzierung von Links zu den Mythen, die
im Internet nicht tot zu kriegen sind", erläutert
iX-Redakteurin Ute Roos. Die Rechtslage ist folgende:
Wer einen Link setzt, sollte die Seite prüfen, denn
er macht sie seinen Besuchern damit zugänglich. Wer
die Seite überprüft, bevor er verlinkt, ist später
nicht verpflichtet, sie im Auge zu behalten. Er muss
nur den Link entfernen, wenn er von einer zwischenzeitlich
eingetretenen Rechtswidrigkeit erfahren hat.
Auch um das Thema Copyright-Vermerk kursieren hartnäckige
Gerüchte. Hinweise wie "Urheber/Copyright by XY" oder
"Dieses Material ist urheberrechtlich geschützt" schaden
zwar nicht, sind aber nicht erforderlich, damit das
Urheberrecht greift. Genauso wie ein Computerspiel
urheberrechtlich geschützt ist, verhält es sich mit der
Webseite als Ganzes. Das Urheberrecht verbleibt immer
beim Urheber, lediglich das Nutzungsrecht ist übertragbar.
Viele Anbieter von Webseiten glauben, dass es ausreicht,
den Server ins Ausland zu verlegen und anstelle einer
.de- eine .com-Domain zu wählen, um für die deutsche
Justiz nicht mehr greifbar zu sein. Die deutschen Gerichte
sehen das aber anders. Ihr Kriterium ist, ob sich das Angebot
an deutsche Kunden richtet oder nicht. "Gerade wenn es um
juristische Angelegenheiten geht, reicht ein ,gesundes
Halbwissen' nicht mehr aus", warnt iX-Redakteurin Ute Roos.
"Und auch Dinge, die man schon tausendfach im Web gelesen hat,
müssen deswegen noch lange nicht richtig sein."
Abmahnungen sind ebenfalls oft Gegenstand von Web-Weisheiten.
"Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung dazu
dient, einen teuren Gerichtsprozess zu vermeiden. Bei dem
Unterschreiben der Unterlassungserklärung sollte man jedoch
bedenken, dass diese den Unterzeichner für 30 Jahre bindet.
Außerdem enthält sie eine hohe Vertragsstrafe, die bei jedem
erneuten Verstoß zu zahlen ist", sagt iX-Expertin Ute Roos.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 12/2009
steht zum Download bereit.
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