Heise Medien Gruppe  


Über uns   

Produkte   

Nachrichten   

Presse-Service   
Presse-Informationen
  aktuell
  c't
  iX
  Technology Review
  Telepolis
  heise online
  Telefonbücher
  Verlag Heinz Heise
  Heise Zeitschriften Verlag
  Heise Medien Gruppe
  heise-marktplatz
c't-Hörfunkservice
Bilder & Vitae
Multimedia
Presse-Abo
Ansprechpartner
  

Beruf & Karriere   

Kontakt   

Impressum   


 
  

iX über die Grauzonen in der Mitarbeiterüberwachung

Arbeitnehmerdaten ungenügend geschützt

Titelbild der iX-Ausgabe 06/2009

Hannover, 27. Mai 2009 - Die Datenskandale bei Lidl oder der Deutschen Bahn haben zu einem immensen Imageschaden geführt. Juristische Konsequenzen gibt es jedoch kaum. Denn das Bundesdatenschutzgesetz regelt Mitarbeiterüberwachung nur unzureichend, bemängelt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 06/09.

Was Unternehmen in puncto Mitarbeiterüberwachung dürfen und was nicht, lässt sich nicht immer einfach beantworten. So ist zwar in § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt, dass ein Unternehmer bei ihm vorhandene Daten zur Wahrung seiner berechtigten Interessen nutzen darf, wenn keine schutzwürdigen Interessen der Mitarbeiter überwiegen. Doch wo genau die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Verarbeitung von personenbezogenen Daten verläuft, wird nicht geklärt und bleibt Auslegungssache der Richter.

Orientiert man sich an den Urteilen und Regelungen für die Telefonüberwachung, dürften beispielsweise Unternehmen, die ihren Mitarbeitern privaten Mailverkehr untersagt haben, nur stichprobenartig die Einhaltung dieses Verbots kontrollieren. Hingegen bewegt sich die systematische Durchforstung Hunderttausender E-Mails der eigenen Mitarbeiter ganz sicher am Rande des Zulässigen, wenn nicht sogar im Bereich des Rechtswidrigen. Noch deutlicher im roten Bereich befinden sich Arbeitgeber, die systematisch die Krankendaten ihrer Mitarbeiter protokollieren und auswerten. Unter welchen Voraussetzungen sogenannte Schnüffelsoftware eingesetzt werden darf, wird derzeit verhandelt. Der US-Konzern Honeywell hatte Programme auf zehntausend Bürorechnern installiert, die in der Lage waren, unbemerkt die komplette Festplatte zu kopieren, E-Mails zu scannen und Internetverbindungen zu protokollieren.

Bis der Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich neu geregelt ist, müssen Arbeitgeber mit den alten Regelungen vorlieb nehmen - was nicht zwingend schlechter sein muss, denn in juristischen Grauzonen lässt sich gelegentlich besser argumentieren. Angesichts der Skandale dürfte dennoch etwas Zurückhaltung angesagt sein, will man sein Unternehmen nicht in den Schlagzeilen wiederfinden.

Bildmaterial: Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 06/2009 steht zum Download bereit.

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen

Sylke Wilde
Heise Medien Gruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 [0] 511 5352-290
Telefax: +49 [0] 511 5352-563
sylke.wilde@heise-medien.de



[Version zum Drucken]
  

Heise Logo

© 2012 Heise Medien Gruppe GmbH & Co. KG