iX über die Grauzonen in der Mitarbeiterüberwachung
Arbeitnehmerdaten ungenügend geschützt

Hannover, 27. Mai 2009 - Die Datenskandale bei Lidl oder
der Deutschen Bahn haben zu einem immensen Imageschaden
geführt. Juristische Konsequenzen gibt es jedoch kaum.
Denn das Bundesdatenschutzgesetz regelt Mitarbeiterüberwachung
nur unzureichend, bemängelt das IT-Profimagazin iX in seiner
aktuellen Ausgabe 06/09.
Was Unternehmen in puncto Mitarbeiterüberwachung dürfen und
was nicht, lässt sich nicht immer einfach beantworten. So
ist zwar in § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
geregelt, dass ein Unternehmer bei ihm vorhandene Daten
zur Wahrung seiner berechtigten Interessen nutzen darf,
wenn keine schutzwürdigen Interessen der Mitarbeiter
überwiegen. Doch wo genau die Grenze zwischen zulässiger
und unzulässiger Verarbeitung von personenbezogenen Daten
verläuft, wird nicht geklärt und bleibt Auslegungssache
der Richter.
Orientiert man sich an den Urteilen und Regelungen für
die Telefonüberwachung, dürften beispielsweise Unternehmen,
die ihren Mitarbeitern privaten Mailverkehr untersagt haben,
nur stichprobenartig die Einhaltung dieses Verbots
kontrollieren. Hingegen bewegt sich die systematische
Durchforstung Hunderttausender E-Mails der eigenen Mitarbeiter
ganz sicher am Rande des Zulässigen, wenn nicht sogar im
Bereich des Rechtswidrigen. Noch deutlicher im roten Bereich
befinden sich Arbeitgeber, die systematisch die Krankendaten
ihrer Mitarbeiter protokollieren und auswerten. Unter welchen
Voraussetzungen sogenannte Schnüffelsoftware eingesetzt werden
darf, wird derzeit verhandelt. Der US-Konzern Honeywell hatte
Programme auf zehntausend Bürorechnern installiert, die in der
Lage waren, unbemerkt die komplette Festplatte zu kopieren,
E-Mails zu scannen und Internetverbindungen zu protokollieren.
Bis der Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich neu geregelt ist,
müssen Arbeitgeber mit den alten Regelungen vorlieb nehmen -
was nicht zwingend schlechter sein muss, denn in juristischen
Grauzonen lässt sich gelegentlich besser argumentieren.
Angesichts der Skandale dürfte dennoch etwas Zurückhaltung
angesagt sein, will man sein Unternehmen nicht in den Schlagzeilen
wiederfinden.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 06/2009
steht zum Download bereit.
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