Vorsicht bei Veröffentlichung privater Daten
Kein gesetzlicher Löschanspruch

Hannover, 22. Juli 2008 - Wer im Internet selbst
Informationen über sich preisgibt, hat es schwer,
im Nachhinein Löschansprüche durchzusetzen. Vor
allem bei Meinungsäußerungen in Internetforen fehlt
hier eine generelle gesetzliche Grundlage, schreibt
das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 8/08.
In Deutschland ist man durch das Datenschutzgesetz
schon vergleichsweise gut gegen den Missbrauch eigener
personenbezogener Daten und Informationen geschützt.
Vor beleidigenden Meinungsäußerungen gegen die eigene
Person schützen Strafgesetzbuch sowie Bürgerliches
Gesetzbuch.
Wer aber selbst sensible Daten über sich veröffentlicht,
hat es schon schwerer, seine Interessen rechtlich
durchzusetzen. Auf der eigenen Webseite kann man heikle
Passagen einfach ändern oder vom Netz nehmen.
Problematisch sind dann nur noch die Onlinearchive,
da man mit ihrer Hilfe Webseiten auch noch Jahre nach
dem Entfernen ausfindig machen und anzeigen lassen kann.
Begibt man sich mit seiner Identität in soziale
Netzwerke wie StudiVZ, Facebook oder Xing, kann man sich
unter Umständen ebenfalls an den Betreiber wenden
und um Löschung nachsuchen. Schwierig ist hingegen
die Frage, wer für Schadenersatz aufkommt, wenn durch
grobe Vernachlässigung von Sicherheitsstandards persönliche
Daten abhanden kommen, wie jüngst geschehen bei der
Jobbörse monster.de.
Auch die Frage nach einem Anspruch auf Löschung eines
Kommentars oder einer Meinungsäußerung in einem Forum
ist nicht klar zu beantworten. Die AGBs der Betreiber
sehen Löschungsansprüche in den wenigsten Fällen vor.
Und aus dem Gesetz lassen sich derartige Ansprüche nur
schwerlich herleiten. Daher sollte man Forenbeiträge
möglichst nur unter Pseudonym verfassen. Allerdings
schützt der Nickname nicht vor einer strafrechtlichen
Verfolgung etwa wegen einer Beleidigung. Hier haben die
staatlichen Stellen im Ernstfall Zugriff auf die
Nutzerdaten.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 8/2008
steht zum Download bereit.
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Heise Medien Gruppe
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