iX über Haftungsfragen für Forenbetreiber
Juristische Fallstricke bei Onlineforen

Hannover, 17. April 2008 - Betreiber von Meinungsforen
und Blogs sollten sich unbedingt mit Haftungsfragen
für rechtswidrige Beiträge durch Dritte auseinandersetzen,
rät das IT-Profimagazin iX in der Ausgabe 5/08.
Deutsche Gerichte erwarten eine Vorabkontrolle der
Beiträge zumindest dann, wenn mit rechtswidrigen
Äußerungen zu rechnen ist.
Kaum eine Rechtsfrage bewegt die Betreiber von
Onlinediensten mehr als die nach der Haftung für
fremde Inhalte. Im Rahmen der Titelstrecke über
Forensoftware nimmt daher das iX-Magazin auch die
juristischen Rahmenbedingungen bei Blogs und Foren
unter die Lupe. Wer hier nicht entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen ergreift, bewegt sich rechtlich
auf dünnem Eis. So verlangte das Gericht im sogenannten
Heise-Urteil eine Vorabprüfung sämtlicher Beiträge -
für größere Foren, wie bei heise online mit täglich mehr
als 5000 Beiträgen, ein sehr aufwendiges und teures
Prozedere. Im Berufungsverfahren relativierte das Gericht
diese Pflicht dann ein wenig. Die Vorabprüfungspflicht
gilt nur eingeschränkt, aber es gibt sie eben in bestimmten
Fällen. Wann genau, das ist die noch immer in Diskussion
befindliche Frage.
Eindeutig ist hingegen, dass ein Forenbetreiber für
selbst eingestellte Forenbeiträge in vollem Umfang haftet.
Das gilt ebenfalls für die Beiträge seiner Mitarbeiter,
etwa, wenn es sich um ein moderiertes Forum handelt. Dann
muss sich der Betreiber das Verhalten seiner Mitarbeiter
als eigenes zurechnen lassen. Wenn bereits früher
mindestens einmal eine gewichtige Rechtsverletzung
zur Kenntnis gelangt ist, muss der Betreiber davon ausgehen,
dass die Nutzer des Blogs oder Forums wiederholt zu
solchen Rechtsverletzungen bereit sind.
Wird durch eine Vorabkontrolle oder durch einen Hinweis
ein rechtswidriger Beitrag identifiziert, ist dieser
unverzüglich aus dem Blog oder Forum zu entfernen. Damit
hat man der rechtlichen Pflicht Genüge getan.
Viele Forenbetreiber schützen sich, indem sie die Beiträge
vorab oder jedenfalls unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung
auf rechtswidrige Inhalte kontrollieren. Filtersoftware,
die neue Beiträge auf bestimmte Schlüsselwörter hin untersucht
und diese dann entweder automatisch sperrt oder in einen
Quarantänebereich ablegt, kann dabei helfen. Problematisch
ist daran, dass hier meist durch Laien eine juristische
Prüfung der Beiträge erforderlich ist, die in rechtlichen
Grauzonen auch misslingen kann. "Letztlich wird also ein
Betreiber lieber einen Artikel zu viel als einen zu wenig
von der Veröffentlichung ausschließen", meint iX-Redakteurin
Ute Roos.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 05/2008
steht zum Download bereit.
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