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iX über Haftungsfragen für Forenbetreiber

Juristische Fallstricke bei Onlineforen

Titelbild der iX-Ausgabe 05/2008

Hannover, 17. April 2008 - Betreiber von Meinungsforen und Blogs sollten sich unbedingt mit Haftungsfragen für rechtswidrige Beiträge durch Dritte auseinandersetzen, rät das IT-Profimagazin iX in der Ausgabe 5/08. Deutsche Gerichte erwarten eine Vorabkontrolle der Beiträge zumindest dann, wenn mit rechtswidrigen Äußerungen zu rechnen ist.

Kaum eine Rechtsfrage bewegt die Betreiber von Onlinediensten mehr als die nach der Haftung für fremde Inhalte. Im Rahmen der Titelstrecke über Forensoftware nimmt daher das iX-Magazin auch die juristischen Rahmenbedingungen bei Blogs und Foren unter die Lupe. Wer hier nicht entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreift, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. So verlangte das Gericht im sogenannten Heise-Urteil eine Vorabprüfung sämtlicher Beiträge - für größere Foren, wie bei heise online mit täglich mehr als 5000 Beiträgen, ein sehr aufwendiges und teures Prozedere. Im Berufungsverfahren relativierte das Gericht diese Pflicht dann ein wenig. Die Vorabprüfungspflicht gilt nur eingeschränkt, aber es gibt sie eben in bestimmten Fällen. Wann genau, das ist die noch immer in Diskussion befindliche Frage.

Eindeutig ist hingegen, dass ein Forenbetreiber für selbst eingestellte Forenbeiträge in vollem Umfang haftet. Das gilt ebenfalls für die Beiträge seiner Mitarbeiter, etwa, wenn es sich um ein moderiertes Forum handelt. Dann muss sich der Betreiber das Verhalten seiner Mitarbeiter als eigenes zurechnen lassen. Wenn bereits früher mindestens einmal eine gewichtige Rechtsverletzung zur Kenntnis gelangt ist, muss der Betreiber davon ausgehen, dass die Nutzer des Blogs oder Forums wiederholt zu solchen Rechtsverletzungen bereit sind.

Wird durch eine Vorabkontrolle oder durch einen Hinweis ein rechtswidriger Beitrag identifiziert, ist dieser unverzüglich aus dem Blog oder Forum zu entfernen. Damit hat man der rechtlichen Pflicht Genüge getan.

Viele Forenbetreiber schützen sich, indem sie die Beiträge vorab oder jedenfalls unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung auf rechtswidrige Inhalte kontrollieren. Filtersoftware, die neue Beiträge auf bestimmte Schlüsselwörter hin untersucht und diese dann entweder automatisch sperrt oder in einen Quarantänebereich ablegt, kann dabei helfen. Problematisch ist daran, dass hier meist durch Laien eine juristische Prüfung der Beiträge erforderlich ist, die in rechtlichen Grauzonen auch misslingen kann. "Letztlich wird also ein Betreiber lieber einen Artikel zu viel als einen zu wenig von der Veröffentlichung ausschließen", meint iX-Redakteurin Ute Roos.

Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 05/2008 steht zum Download bereit.

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen

Sylke Wilde
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Telefon: +49 [0] 511 5352-290
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