iX über juristische Aspekte des Zugangsdatendiebstahls
Risiko Online-Banking: Beweislast liegt bei der Bank

Hannover, 9. Mai 2006 - Bankkunden, die trotz aller
Vorsicht Opfer von Internet-Kriminellen geworden sind,
müssen nicht für den Schaden aufkommen, schreibt das
IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 6/2006.
Online-Banking ist neben Internet-Auktionen vermutlich
die häufigste Art der Internet-Nutzung - und eine der
riskantesten. Eindeutige Regeln, wer für Phishing und
ähnliche Angriffe rechtlich einzustehen hat, gibt es
nicht. Dennoch trägt im Streitfall die Bank die Beweislast,
ob sie effektive Maßnahmen zum Schutz vor Phishing-Attacken
ergriffen hat und ob sie ihre Kunden vor riskantem
Verhalten gewarnt hat.
Wer gängige Warnungen beachtet, seine PINs und TANs
nicht per E-Mail verschickt oder in Webformulare eingibt,
Links nicht leichtfertig anklickt und auch bei
Unregelmäßigkeiten im Online-Banking sofort reagiert,
dem kann man rechtlich kaum einen Strick daraus drehen,
dass er sich durch raffinierte kriminelle Angriffe hat
täuschen lassen. Wenn beim Pharming durch Würmer oder
Trojaner Host-Dateien manipuliert oder durch Keylogging
Passwörter und TANs ausgespäht werden, müssen selbst
erfahrene Online-Nutzer passen. Erst recht gilt dies
bei aktiven Angriffen, zum Beispiel bei der gleichzeitigen
Einmischung eines Dritten in die Transaktionsverbindungen
zwischen Kunden und Bank, den so genannten
Man-in-the-middle-Angriffen.
"Ist ein Schaden durch einen Phishing- oder ähnlichen
Angriff entstanden, trägt meist die Bank das Risiko.
Den Kunden kann man nur dann in die Verantwortung nehmen,
wenn er klare Hinweise und Auffälligkeiten außer Acht
gelassen hat", erläutert iX-Redakteurin Ute Roos. "Fahrlässig
hingegen handeln Bankkunden, wenn sie offensichtliche
Angriffe auf ihre Zugangsdaten nicht sofort der Bank
anzeigen."
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX-Ausgabe 6/2006
steht zum Download bereit.
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