Behörden als Vorreiter:
Behindertengerechte Webseiten vorgeschrieben

Hannover, 10. September 2002 - Seit dem 24. Juli
gilt in Deutschland die neue Rechtsverordnung für
barrierefreie Informationstechnik (BITV): Bis 2005
sollen Menschen mit Handicaps auf Internetangebote
und digitale Publikationen des Bundes ohne Probleme
zugreifen können. Eine Verordnung mit Signalwirkung,
so das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen
Ausgabe 10/2002.
Schon 1997 hatte das World Wide Web Consortium die
Benutzerfreundlichkeit von Webseiten propagiert, jetzt
ist daraus in Deutschland eine Rechtsverordnung geworden.
Zunächst gilt diese für öffentlich zugängliche
Internetangebote, CD-ROMs, DVDs et cetera aller
Bundesministerien sowie von etwa hundert Bundesbehörden.
Damit ist zwar der Geltungsbereich noch eng begrenzt und
die Umsetzungsfrist lang. "Aber von dieser Verordnung könnte
eine Signalwirkung ausgehen", hofft Henning Behme,
Web-Spezialist der iX. In einigen Bundesländern gibt es
bereits Überlegungen, die Verordnung auf Landesebene zu
übernehmen. In diesem Fall wären auch Kommunen gezwungen,
ihre Internetseiten anzupassen.
In technischer Hinsicht geht es in dieser Verordnung vor
allem um Sehbehinderte. So sollen Webseiten auch für so
genannte Screenreader lesbar sein; Programme, mit denen
man sich Bildschirminhalte vorlesen oder in Blindenschrift
anzeigen lassen kann. Schaltflächen wie Buttons und
Imagemap-Areas sollten ausreichend groß sein, damit sie
Benutzer mit motorischen Störungen nicht vor unüberwindliche
Hindernisse stellen. Blinken und Flackern sind zu vermeiden,
da sie bei Menschen mit fotosensitiver Epilepsie Anfälle
auslösen können. Animationen sollten abschaltbar sein.
Die Farbauswahl muss berücksichtigen, dass für Sehgeschädigte
deutliche Kontraste zwischen Vorder- und Hintergrund
erforderlich sind.
"Wer schon immer darauf geachtet hat, dass seine Webseiten
nicht nur für einen Browser optimiert sind und den W3C-Standards
entsprechen, der sollte mit überschaubarem Aufwand diese
Anforderungen erfüllen können", so Behme weiter. Schon jetzt
sei jede einzelne Anpassung an die Richtlinien ein Fortschritt
in Richtung Zugänglichkeit für alle.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen iX 10/2002
steht zum Download bereit.
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