Anforderungen und Hindernisse bei Software-Patenten
Großfirmen profitieren von unklarer Gesetzeslage
Hannover, 27. Juli 1999 - Vom gegenwärtigen
Rechtsdurcheinander bei den Software-Patenten profitieren
hauptsächlich große Firmen, speziell aus den USA und
Japan, berichtet die Computerzeitschrift c't in ihrer
aktuellen Ausgabe 16/99. Kleine Entwickler ohne eigene
Rechts- oder Patentabteilungen, die auf den Wortlaut des Gesetzes
vertrauen, haben das Nachsehen beim Schutz ihrer
Programmideen.
Laut Patentgesetz sind Computerprogramme "als solche" keine
patentierbaren Erfindungen. In der Praxis wird diese Bestimmung
aber seit Jahren ausgehebelt. Konzerne wie Unisys,
Microsoft und Siemens wissen, wie man eine Software-
Patentanmeldung formulieren muss um das gewünschte Patent
zu erhalten. In Deutschland werden Patente nämlich nur für
technische Erfindungen erteilt. Das kann aber auch ein
Computerprogramm sein, das technische Arbeitsabläufe verbessert.
Das Justizministerium, die dem deutschen Patentamt
vorgesetzte Behörde, hat für kleine und mittelständische deutsche
Firmen, die solche Deklarationstricks nicht kennen, nur ein
Schulterzucken übrig: "Dass die meisten Computerprogramme
patentierbar sind und patentiert werden, müsste sich eigentlich
mittlerweile herumgesprochen haben", so Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin im Interview mit c't.
Im Rahmen eines Schwerpunkts zum Thema Software-Patente
in der aktuellen c't 16/99 erklärt ein Patentanwalt, wie man am
besten vorgeht um Patentschutz für eine eigene Software-Idee
zu erlangen. Dagegen formiert sich allerdings Widerstand. So
stellt die Free-Software-Bewegung das Konzept geistigen
Eigentums grundsätzlich in Frage. "Hackervater" Richard M.
Stallman begründet in c't, warum er Software-Patente für
"pervers" und das Schreiben von Windows-Software für
"Zeitverschwendung" hält.
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Frank Möcke - c't Redaktion
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