Rechtliche Risiken für Reklame im Internet
Online-Werbung birgt Gefahren für den Unwissenden
Hannover, 25. März 1999 - Der Werbemarkt im World
Wide Web boomt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Prozesse und Urteile in
diesem Bereich schnell an. Um an rechtlichen Untiefen nicht Schiffbruch zu
erleiden, ist Werbern, Homepage-Betreibern und Internet-Providern zu raten,
sich über die bestehenden juristischen Sachverhalte zu
informieren.
Mit einem Link auf eine fremde Homepage, ist man nach Meinung deutscher
Richter auch für deren vollständigen Inhalt verantwortlich. Dieses Beispiel
zeigt in besonderem Maß die strenge Rechtsprechung im Hinblick auf das WWW.
Die ungekürzte Nennung der Rechtsform bei EMail-Verträgen, die Angabe von
Bruttopreisen bei Internetangeboten an Endverbraucher sowie die komplette
und verständliche Präsentation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG)
sind nur einige Regeln, die für den Marktplatz Internet gelten. Mit
weiteren Verordnungen, wie dem Urheberrrecht, dem Wettbewerbs- und
Pressegesetz u.v.a. ließe sich diese Liste beliebig fortsetzen. Hinzu
kommen spezifische Restriktionen, die Berufsverbände und Kammern ihren
Mitgliederen auferlegen.
In den Online-Medien sind der Kreativität technisch kaum Grenzen gesetzt.
Doch die deutschen Richter haben in zahlreichen Urteilen bereits einen
rechtlichen Rahmen für Online-Auftritte definiert. Wer dies nicht beachtet,
dem drohen empfindliche Strafen. Zumal die Zahl der Prozesse mit der
schnell wachsenden Popularität des Internet weiter zunehmen wird.
Das Computermagazin c't erläutert anhand aktueller
Urteile in seiner Ausgabe 07/99 die deutsche Rechtsprechung in Bezug auf
das World Wide Web.
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Axel Kossel (c't-Redaktion)
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