Steuerzahler sollen Telearbeit für den Fiskus leisten
"ELSTER" nützt nur dem Finanzamt
Hannover, 14. Januar 1999 - Mit der Einführung von
"ELSTER", der "Elektronischen Steuererklärung", in sechs Bundesländern
können Steuerzahler 1999 erstmals ihre Steuererklärung online abgeben. Den
Finanzämtern erspart die Übertragung per Internet die Eingabe der Daten.
Für den Anwender bringt sie jedoch keine Erleichterung, berichtet das
Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe
2/99.
Die Übermittlung mit ELSTER erfordert einen Internetzugang und ein
aktuelles Steuersparprogramm, das über ein ELSTER-Programm-Modul verfügt.
Steuerzahler, die ihre Erklärung online abgegeben wollen, müssen nach wie
vor zusätzlich zur Datenübermittlung per ELSTER alles auf dem Postweg
verschicken: ein vollständig ausgefülltes oder ausgedrucktes Formular,
Belege und Anlagen und zusätzlich einen sogenannten Kurzbescheid mit der
eigenen Unterschrift. Eine 'Telenummer' auf diesem Kurzbescheid ermöglicht
dann dem Finanzamt den Zugriff auf die Steuerdatei. Für den Finanzbeamten
entfällt das Eintippen der Daten, denn das hat der Anwender ja schon für
ihn erledigt.
Für Steuerzahler ist die insgesamt gestiegene Qualität der
Steuersparprogramme weit interessanter als eine Online-Übertragung. c't
testete elf aktuelle Softwarepakete mit dem erfreulichen Ergebnis, daß
Steuerprogramme nicht mehr bloße 'Ausfüllhilfen' sind. Nicht nur die
Spitzenprodukte sind in der Lage, diverse Spezial- und Sonderfälle zu
berücksichtigen. Fehler vorheriger Versionen wurden ausgeräumt und
nützliche Funktionen integriert. Auch bei Lizenzausgaben muß man sich nicht
über das ausgegebene Geld ärgern. Allerdings lohnt es sich durchaus, ein
paar Mark mehr zu investieren. Bekannte Marken bieten manchmal erhebliche
Vorteile. Besonders zu empfehlen sind Steuertips PC, WISO Sparbuch 98/99
und der TK Steuer-Manager 98/99.
Ein Hörfunkbeitrag zu diesem Thema und O-Töne von c't-Redakteur Dr. Adolf
Ebeling sind unter 0 51 39/999 250 beim c't-Radio-Service (http://www.radioservice.de) abrufbar.
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