TK-Überwachungsverordnung und die Folgen
Netzbetreibern droht Kostenlawine
Hannover, 22. Mai 1998 - Die gesetzliche
Verpflichtung zum Bereithalten von Abhörtechnik wird die Telekommunikation
in Deutschland verteuern und die wirtschaftliche Existenz kleiner
Dienstleister bedrohen. Das ergibt sich nach einem Bericht des
Computermagazins c't aus dem Entwurf einer
Verordnung, die dem Bundeskabinett demnächst vorgelegt werden
soll.
Mit der Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV) will die
Bundesregierung regeln, wie die im Telekommunikationsgesetz festgelegte
Pflicht zur Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen in die Praxis umzusetzen
ist. Danach müssen die Betreiber von Anlagen auf eigene Kosten Abhörtechnik
für staatliche Stellen installieren.
Nach dem derzeitigen Entwurf der Verordnung blieben weder lokale
Internet-Service-Provider noch hobbymäßig betriebene Mailboxen von den
Überwachungsauflagen verschont. Auch firmeninterne Netze müßten mit
Abhörschnittstellen für Vater Staat versehen werden, sofern sie von Dritten
betrieben werden (Outsourcing) oder mehr als 10 Prozent ihrer
Endeinrichtungen von Dritten genutzt werden.
Die Investitionen in die Überwachungstechnik sind erheblich und dürften für
private Initiativen und auch für viele kleinere Betriebe das
wirtschaftliche Aus bedeuten. c't schätzt die anfänglichen Kosten auf
mindestens 15.000 Mark; zusammen mit Betriebs- und Personalkosten könnten
jedes Jahr sogar sechsstellige Beträge zusammenkommen.
Das Telekommunikationsgesetz soll eigentlich "durch Regulierung ... den
Wettbewerb ... fördern". Falls jedoch das Bundeskabinett den derzeit
vorliegenden Entwurf der TKÜV verabschiedet, wären die Auswirkungen auf die
Mailboxszene und die junge deutsche Internet-Infrastruktur dramatisch. Eine
absehbare Folge wäre die zunehmende Zentralisierung von Internetzugängen
bei großen Anbietern, was dem Wettbewerbs- gedanken völlig widerspräche.
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Norbert Luckhardt (c't-Redaktion)
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