Wer zu spät reklamiert, riskiert ärgerliche Kosten
Fehler bei IT-Hardware sofort bemängeln

Hannover, 27. August 2010 - Mängel bei Computerhardware
oder auch Unterhaltungselektronik sollte man möglichst
gleich reklamieren. Ein kleiner Funktionsfehler kann
sich sonst zu einem ernsthaften Problem entwickeln,
und irgendwann sind Garantie- und Gewährleistungsfristen
abgelaufen. Dann bleibt nur noch die Hoffnung auf Kulanz,
schreibt das Computermagazin c't in der aktuellen
Ausgabe 19/10.
Ein kleiner Fehler an einem HP-Laserdrucker wuchs sich
nach Ende der Garantiezeit zu einem ernsthaften Problem
aus. Von Beginn an zeigte der Drucker Fehlermeldungen,
die sich aber einfach wegklicken ließen. Eines Tages
jedoch streikte der Drucker komplett, die Fixiereinheit
für 190 Euro war defekt. Die einjährige Garantie des
Herstellers war allerdings inzwischen abgelaufen, und
der Druckerbesitzer bekam bei der kostenpflichtigen
Support-Hotline von HP eine Abfuhr. Man wolle den
Defekt nicht auf Kulanzbasis beseitigen - er solle es
beim Händler versuchen.
Der Händler wiederum muss nach dem Gesetz zwei Jahre
lang dafür geradestehen, dass er mangelfreie Ware
verkauft hat. Zeigt sich doch ein Mangel, muss er
diesen beseitigen oder, falls das nicht möglich ist,
den Kauf rückabwickeln. Allerdings braucht er sich nur
um Mängel zu kümmern, die bereits beim Kauf vorhanden
oder angelegt waren. Ob das im konkreten Fall so ist,
lässt sich manchmal schwer beweisen - genau das muss
ein Kunde aber tun, sobald der Kauf schon länger als
sechs Monate zurückliegt.
Im Fall des HP-Druckers vertrat der Händler die
Ansicht, die defekte Fixiereinheit sei beim Kauf noch
völlig in Ordnung gewesen. Der Besitzer zweifelte
daran - er hatte gerade mal 600 Seiten mit dem Gerät
gedruckt, was keinen nennenswerten Verschleiß bedeuten
dürfte. Er hätte seinen Gewährleistungsanspruch jetzt
aber nur noch auf dem Klageweg durchsetzen können.
Angesichts des nur geringen Streitwerts findet man
allerdings nur schwer einen Anwalt, der eine solche
Sache durchkämpfen möchte, und außerdem besteht auch
das Risiko, dass man vor Gericht unterliegt.
"Man kann jedem nur raten, Fehler an einem Gerät
sofort zu reklamieren", rät c't-Experte Johannes
Schuster eindringlich. "Am besten meldet man sich
schriftlich beim Händler und fragt, was zu tun ist.
Wer aus Gutmütigkeit mit Fehlern lebt, ist sonst
vielleicht der Leidtragende."
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 19/2010
steht zum Download bereit.
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Anja Reupke
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