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Wer zu spät reklamiert, riskiert ärgerliche Kosten

Fehler bei IT-Hardware sofort bemängeln

Titelbild der c't-Ausgabe 19/2010

Hannover, 27. August 2010 - Mängel bei Computerhardware oder auch Unterhaltungselektronik sollte man möglichst gleich reklamieren. Ein kleiner Funktionsfehler kann sich sonst zu einem ernsthaften Problem entwickeln, und irgendwann sind Garantie- und Gewährleistungsfristen abgelaufen. Dann bleibt nur noch die Hoffnung auf Kulanz, schreibt das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 19/10.

Ein kleiner Fehler an einem HP-Laserdrucker wuchs sich nach Ende der Garantiezeit zu einem ernsthaften Problem aus. Von Beginn an zeigte der Drucker Fehlermeldungen, die sich aber einfach wegklicken ließen. Eines Tages jedoch streikte der Drucker komplett, die Fixiereinheit für 190 Euro war defekt. Die einjährige Garantie des Herstellers war allerdings inzwischen abgelaufen, und der Druckerbesitzer bekam bei der kostenpflichtigen Support-Hotline von HP eine Abfuhr. Man wolle den Defekt nicht auf Kulanzbasis beseitigen - er solle es beim Händler versuchen.

Der Händler wiederum muss nach dem Gesetz zwei Jahre lang dafür geradestehen, dass er mangelfreie Ware verkauft hat. Zeigt sich doch ein Mangel, muss er diesen beseitigen oder, falls das nicht möglich ist, den Kauf rückabwickeln. Allerdings braucht er sich nur um Mängel zu kümmern, die bereits beim Kauf vorhanden oder angelegt waren. Ob das im konkreten Fall so ist, lässt sich manchmal schwer beweisen - genau das muss ein Kunde aber tun, sobald der Kauf schon länger als sechs Monate zurückliegt.

Im Fall des HP-Druckers vertrat der Händler die Ansicht, die defekte Fixiereinheit sei beim Kauf noch völlig in Ordnung gewesen. Der Besitzer zweifelte daran - er hatte gerade mal 600 Seiten mit dem Gerät gedruckt, was keinen nennenswerten Verschleiß bedeuten dürfte. Er hätte seinen Gewährleistungsanspruch jetzt aber nur noch auf dem Klageweg durchsetzen können. Angesichts des nur geringen Streitwerts findet man allerdings nur schwer einen Anwalt, der eine solche Sache durchkämpfen möchte, und außerdem besteht auch das Risiko, dass man vor Gericht unterliegt.

"Man kann jedem nur raten, Fehler an einem Gerät sofort zu reklamieren", rät c't-Experte Johannes Schuster eindringlich. "Am besten meldet man sich schriftlich beim Händler und fragt, was zu tun ist. Wer aus Gutmütigkeit mit Fehlern lebt, ist sonst vielleicht der Leidtragende."

Bildmaterial: Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 19/2010 steht zum Download bereit.

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen

Anja Reupke
Heise Medien Gruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 [0] 511 5352-561
Telefax: +49 [0] 511 5352-563
anja.reupke@heise-medien.de



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