Netznutzer bewegen sich täglich auf dünnem Eis
Juristisches Minenfeld Internet

Hannover, 4. Juni 2010 - Das Internet entwickelt sich
mehr und mehr zu einem unüberschaubaren Regelungsschungel.
Leidtragende sind vor allem private Websurfer und kleine
Händler. Selbst wenn sie alle Vorschriften beachten, sind
sie nicht sicher vor juristischen Fallen. Verantwortlich
für diese Misere ist der Gesetzgeber, so das Computermagazin
c't in der aktuellen Ausgabe 13/10.
Unklare Vorschriften stellen sogar Richter immer wieder
vor Rätsel. So wird es zum juristischen Gesellenstück, ein
simples Webimpressum zu erstellen oder den Shop-Kunden
rechtlich einwandfrei über sein Widerrufsrecht aufzuklären.
Wer im Internet einen kleinen Fehler macht, muss womöglich
teuer dafür bezahlen. Denn überall lauern Abmahn-Profis,
die aus jedem noch so geringen Verstoß Profit schlagen,
berichtet c't anhand von Beispielen.
Selbst private Websurfer, die unter falschen Verdacht
geraten, kommen manchmal nicht ungeschoren davon. Wird
beispielsweise aufgrund von Indizien der Vorwurf erhoben,
ein Surfer habe illegal Musikdateien getauscht, muss unter
Umständen er seine Unschuld beweisen. "Die Beweislast
wurde in manchen Fällen praktisch umgekehrt", so die
Beobachtung von c't-Redakteur Holger Bleich. "Selbst der
Nachweis, dass man zum Tatzeitpunkt im Urlaub war,
genügte den Gerichten nicht."
Nach einem aktuellen BGH-Urteil muss der Nutzer für jede
Handlung geradestehen, die über seinen Internetzugang
stattfindet, egal ob es ein Mitbewohner, ein Nachbar oder
ein ungebetener Gast war, der sich unbefugt Zugang
verschafft hat. Diese sogenannte Störerhaftung sorgt
immer wieder dafür, dass Abmahnhaie eine Handhabe finden,
sogar bei solchen Nutzern abzukassieren, die keinerlei
Verschulden trifft.
"Die Gesetzgebung zum Thema Internet folgt keinem
schlüssigen Konzept, sondern bildet ein Sammelsurium
von teils absurden und sich widersprechenden Vorschriften",
kritisiert Bleich. Für den Verbraucher könne die
Unsicherheit gemildert werden, indem die Kostenrisiken
vermindert würden. Doch die im Jahr 2008 mit großem
PR-Getöse eingeführte Deckelung der Abmahnkosten auf
100 Euro habe sich als Luftnummer erwiesen.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 13/2010
steht zum Download bereit.
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