Neue Dimensionen beim Missbrauch des Urheberrechts
Die Abmahn-Industrie macht Kasse

Hannover, 18. Dezember - Die Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen im Internet ist hierzulande
zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden. Die
Abmahner kassieren bei kleinen Leuten für geringfügige
Rechtsverstöße ab, die Wurzel des Übels bleibt aber
bestehen. Begünstigt werden derlei Auswüchse vom
deutschen Gesetzgeber, hat das Computermagazin c't
in der aktuellen Ausgabe 1/10 festgestellt.
Verstöße gegen das Urheberrecht lassen sich im
Internet automatisiert feststellen, angebliche Täter
in gerichtlichen Massenverfahren schnell ermitteln.
Jüngst etwa genehmigte ein Kölner Gericht die Abfrage
von rund 11.000 Kundennamen bei einem Provider auf
einen Schlag. Dutzende Rechtsanwaltskanzleien haben
sich auf Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern
spezialisiert. Dabei stützen sie sich auf Ermittlungen
von externen Dienstleistern. Geheime Vertragswerke
sichern, dass Anwälte, Privatermittler und Rechteinhaber
von den Einnahmen profitieren. Die neu entstandene
Branche wirbt sogar damit, die Verfolgung vermeintlicher
Urheberrechtsverletzungen könne einem Rechteinhaber
höhere Umsätze bescheren als der reguläre Verkauf
seiner Produkte. Immerhin soll jeder Verdächtige
400 bis 600 Euro Gebühren und Schadensersatz bezahlen.
Angesichts zehntausender Abmahnungen erzielt die
Abmahnindustrie also enorme Umsätze.
Laut c't mehren sich die Anzeichen, dass die
Rechtevertreter dabei gesetzliche Vorgaben selbst nicht
so genau nehmen. Konkret fordern Rechtsanwälte Gebühren
ein, ohne nachgewiesen zu haben, dass diese auch
entstanden sind. Sollten Nachweise weiterhin ausbleiben,
steht der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs im Raum.
Außerdem sei die Rolle der Privatermittler unklar, gab
Rechtsanwalt und Standesrechtsexperte Dr. Volker Römermann
im Interview mit c't zu bedenken. Sie bewegen sich mit
ihren Recherchen im juristischen Umfeld, derlei Leistungen
könne man als Rechtsdienstleistung sehen, die aber
Nichtjuristen verboten sei.
"Diesem Treiben am Rande der Legalität leistete der
Gesetzgeber sogar Vorschub", erläutert c't-Redakteur
Holger Bleich. Die massenhafte Provider-Abfrage von
verdächtigten Kunden wurde massiv erleichtert. Die
gleichzeitig eingeführte Deckelung der Abmahnkosten
auf 100 Euro greift wegen des schwammigen Gesetzestextes
in der Praxis nicht. "Zurzeit muss bei den Bürgern
zwangsläufig der Eindruck entstehen, skrupellosen
Beutelschneidern gegenüberzustehen", resümiert c't-Experte
Holger Bleich. "Wie aber soll in einem solchen Klima ein
Unrechtsbewusstsein für die illegale Weitergabe von
geschützten Werken entstehen?"
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 1/2010
steht zum Download bereit.
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