c't: Elektrogerätegesetz überfordert viele Unternehmen
Elektroschrott: Der Amtsschimmel wiehert

Hannover, 11. November 2005 - Die Verbraucher können sich
eigentlich freuen: Ab März nächsten Jahres müssen sie keine
Gebühren mehr für die Entsorgung von Elektroschrott zahlen.
Währenddessen verzweifeln vor allem kleine Unternehmen an
dem komplizierten Regelwerk des Elektrogerätegesetzes. Wer
sich nicht bis zum 23. November registriert, riskiert ein
Verkaufsverbot in Deutschland. Doch viele Unternehmen
werden diesen Termin nicht einhalten können, so das
Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 24/05.
Ein kleines mittelständisches Elektronik-Unternehmen
irgendwo in Deutschland Ende 2006: Nach einer Aufforderung
durch die Behörden gilt es, einen Container mit Elektroschrott
zu entsorgen. Die Menge richtet sich nach der Anzahl von
Geräten, die das Unternehmen seit März in den Handel gebracht
hat. Doch was einfach klingt, folgt einem komplizierten
Regelwerk.
Möglichst schnell sollten sich die Firmen jetzt bei der
Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren.
Etliche Kleinunternehmer sehen sich aber nicht in der Lage,
den geforderten Aufwand an Geld und Zeit aufzubringen und
scheuen angesichts ihrer geringen Umsätze auch den Gang
zum professionellen Berater. Individuelle Hilfe von der
EAR können sie erst nach Einreichung der Unterlagen für
die Registrierung erwarten. Bis dahin verweist die Stiftung
auf ihre Internetseite www.stiftung-ear.de, und den Unternehmen
bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als sich durch den
Paragraphendschungel zu wühlen. "Viele Unternehmen ignorieren
diese Pflicht aber bisher", erläutert c't-Redakteurin Angela
Meyer. "Einige vermutlich aus Unkenntnis, etliche aber auch,
weil sie die Neuregelungen in ihrem Fall für unangemessen
halten oder schlicht vor dem Papierkrieg kapitulieren."
Wer sich allerdings ab dem 23. November unregistriert auf
dem deutschen Elektronikmarkt bewegt, muss mit einem Bußgeld
von bis zu 50.000 Euro und einem Verkaufsverbot in Deutschland
rechnen. In der Zeit bis zum 24. März 2006 haben die
registrierten Unternehmen Zeit, ihre Geräte zu kennzeichnen,
und von da an melden sie ihre in Verkehr gebrachten
Produktmengen an die EAR.
Grundlage für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie. Doch die wird
in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt, so dass sich
international tätige Unternehmen EU-weit informieren müssen.
Während Deutschland über eine Registrierungsstelle verfügt, ist
Spanien mit 17 Registrierungsstellen einsamer Spitzenreiter. (anm)
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 24/2005
steht zum Download bereit.
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