c't: Mangelnder Datenschutz beim Online-Shoppen
Schwarze Schafe unter Internet-Händlern

Hannover, 22. Juli 2005 - Immer mehr Online-Shops
prüfen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden - unbemerkt
und in Sekundenschnelle. Ist der Käufer als unzuverlässig
bekannt, bestehen viele Betreiber auf Vorkasse. Mit
dem Datenschutz nehmen es die schwarzen Schafe unter
den Händlern dabei häufig nicht so genau, schreibt
das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 16/05.
Das Geschlecht liefert schon den ersten Hinweis. Da
Frauen für gleiche Arbeit oft schlechter bezahlt werden
als Männer, verfügen sie statistisch gesehen über weniger
Einkommen. Wer in Wohngebieten mit einem durchschnittlich
niedrigen Einkommen oder einem hohen Ausländeranteil
wohnt, fällt in die gleiche Kategorie. Für Online-Händler
bedeutet das, diese Kunden erhalten einen niedrigen Score.
Mit dem Score wollen sie die Zahlungsfähigkeit einzelner
Menschen klassifizieren.
Persönliche Angaben über nicht gezahlte Rechnungen
kommen hinzu. Vom Prinzip her sollen die Auskunfteien,
die solche Informationen sammeln und zur Verfügung
stellen, die Online-Händler vor Betrügern schützen.
Eine Abfrage der Daten ist nach dem Gesetz gestattet,
wenn ein berechtigtes interesse vorliegt, etwa der
Kundenwunsch, per Rechnung zu zahlen.
Schwarze Schafe in der Branche setzen sich über die
Datenschutzbestimmungen aber hinweg. Sie pflegen zum
Teil gemeinsame illegale Datenbanken, in denen sie
etwa auch vermerken, ob ein Kunde legal von seinem
Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat. Nach dem Gesetz
sind Negativeinträge dieser Art nicht erlaubt. Sie
führen aber dazu, dass der Kunde nur noch eingeschränkt
im Internet einkaufen kann, denn bei einer Bestellung
werden die Datenbanken automatisch und heimlich im
Hintergrund befragt. "Da überhaupt keine Kontrolle
stattfindet, ist auch die Versuchung für den
Shop-Betreiber groß, nervige Kunden mit illegalen
Negativ-Einträgen abzustrafen", erläutert c't-Redakteur
Urs Mansmann.
Wer davon betroffen ist, kann etwa nur per Nachnahme
oder Vorkasse zahlen, manche Online-Händler schließen
diese Kunden gleich ganz aus dem Geschäft aus, etwa
weil sie gelegentlich von ihrem Rückgaberecht in den
ersten 14 Tagen Gebrauch machten. Um die Ablehnung
zu verschleiern, zeigen einige Online-Shops beim
Bestellversuch plötzlich nur noch Fehlerseiten an. (uma)
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 16/2005
steht zum Download bereit.
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