"Explorer"-Streit
Einstweilige Verfügung gegen c't
Hannover, 14. Juli 2000 - In der Auseinandersetzung
um die angebliche Verletzung ihrer Marke "Explorer"
durch c't hat die Ratinger Firma Symicron beim
Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Danach ist es dem Verlag Heinz Heise künftig untersagt,
"die Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer'
im geschäftlichen Verkehr für eine Software auf einer
CD-ROM als Beilage zur Zeitschrift zu benutzen".
Die beiden Freeware-Systemtools mit diesen Namen
befinden sich unter mehr als 350 Programmen auf
der "c't-Shareware-Kollektion 2/2000", die der
c't-Ausgabe 14/00 beiliegt. Da die Auflage längst
in vollem Umfang ausgeliefert ist - am Montag
erscheint bereits die Ausgabe 15/00 -, hat die
einstweilige Verfügung, die am heutigen Freitag,
14. Juli 2000, zugestellt wurde, kaum Auswirkungen:
Lediglich bei nachträglichen Einzelbestellungen
darf der Verlag die CD-ROM bis zur rechtlichen
Klärung nicht mitliefern.
Die noch im Einzelhandel befindlichen Exemplare
der c't-Ausgabe 14/00 können jedoch ohne Störung
weiter verkauft werden. Die Drohung, serienweise
Abmahnungen an Zeitschrifteneinzelhändler zu
versenden, mit der die Zahlung einer unverhältnismäßig
hohen Lizenzgebühr erzwungen werden sollte, hatte
der Verlag seinerseits im Vorfeld durch eine
gerichtliche Verfügung abgewehrt (Pressemitteilung
des Verlags vom 7. Juli 2000) Gegen die einstweilige Verfügung
der Firma Symicron, die bereits erwartet worden
war, hat Heise umgehend Widerspruch eingelegt.
Nun muss das Landgericht Köln eine mündliche
Verhandlung anberaumen, in der die Argumente
beider Seiten zur Sprache kommen werden.
Unterdessen geht die c't-Redaktion dem Verdacht
nach, dass es sich bei den "Explorer"-Abmahnaktionen
- ähnlich wie es beim Fall "Webspace" in der
richterlichen Beurteilung heißt - um eine
"Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens"
handeln könnte. Die Redaktion bittet daher Betroffene,
die in Sachen "Explorer" abgemahnt worden sind,
um eine Mitteilung per Fax (05 11/53 52-417),
per Brief (c't-Redaktion, Postfach 61 04 07,
30604 Hannover) oder per E-Mail an die eigens
eingerichtete Adresse abmahn-ex@heise.de. c't
sichert zu, ohne ausdrückliche Zustimmung keine
Namen zu veröffentlichen.
Bildmaterial:
Das Titelbild der c't -Ausgabe 14/00 steht
zum Download bereit unter
http://www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/00/ct142000.jpg
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen
Erik von Hoerschelmann
Heise Medien Gruppe
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