Verlag Heise erwirkt Verfügung gegen Abmahn-Anwalt von Gravenreuth
c't wehrt "Lizenzerpressung" ab

Hannover, 7. Juli 2000 - Wegen einer angeblichen Markenverletzung wollte der
Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth dem Computermagazin c't
eine überteuerte Lizenzvereinbarung aufzwingen. Diesen Versuch hat der Verlag
Heinz Heise am heutigen Freitag, 7. Juli, mit einer einstweiligen Verfügung
abgewehrt.
Der in der Computerbranche wegen unzähliger Abmahnfälle umstrittene Rechtsanwalt
hatte damit gedroht, serienweise die gewerblichen Vertriebsstellen des c't-
Magazins abzumahnen, sofern der Verlag nicht auf seine Forderungen eingehe. Das
Angebot, deren Rechtmäßigkeit und die angemessene Höhe einer eventuellen
Entschädigung gerichtlich feststellen zu lassen, lehnte er ab. c't wird von über
50.000 Einzelhändlern angeboten.
Das angedrohte Vorgehen hätte dem Verlag in völlig unverhältnismäßiger Weise
wirtschaftlich geschadet. "Es handelte sich nach meiner Auffassung um den
Versuch, uns in nicht legitimer Form die Pistole auf die Brust zu setzen", sagte
Verleger Christian Heise. Der Verlag erwirkte daher sowohl gegen den
Rechtsanwalt von Gravenreuth als auch gegen seinen Mandanten, die Ratinger Firma
Symicron GmbH, eine einstweilige Verfügung, die es diesen untersagt, die
Verkaufsstellen auf den angeblichen Markenverstoß hinzuweisen oder gar
abzumahnen.
Hintergrund ist ein Markeneintrag für den Namen "Explorer", den das Ratinger
Unternehmen im Jahre 1995 erlangt hat, obwohl diese Bezeichnung in der
Computerbranche seit langem als beschreibender Begriff für Programme zur
Datenvisualisierung geläufig ist. Das Wort "Explorer" ist Bestandteil der Namen
unzähliger einschlägiger Programme, darunter insbesondere gratis verteilter
Shareware und Freeware. Viele Betreiber von Webseiten, die zum Teil lediglich in
einem Link auf die Möglichkeit zum Download eines der vielen Programme
hingewiesen hatten, wurden deshalb durch von Gravenreuth im Namen seines
Mandanten Symicron mit einer Abmahnwelle überzogen.
Das c't-Magazin war betroffen, weil der Ausgabe 14/2000 eine CD-ROM beiliegt,
auf der sich unter mehr als 350 Programmen auch die beiden Systemtools
"HFVExplorer" und "Explore2fs" befinden. Die Heftausgabe kann nun ungestört im
Handel bleiben. In vergleichbaren Fällen war es von Gravenreuth bereits
gelungen, von anderen Verlagen hohe Lizenzgebühren zu kassieren, nachdem er mit
einer massiven Beeinträchtigung des Vertriebs der Zeitschriften gedroht hatte.
Der Verlag Heinz Heise sieht die Programmbezeichnungen auf seiner CD-ROM nicht
als Markenverletzung an, zumal bei einem Begriff mit derart schwacher
Kennzeichnungskraft wie "Explorer", wenn der Markeneintrag überhaupt Bestand
hat, die Verwechslungsgefahr durch die Namenszusätze ausgeschlossen wird.
Verleger Christian Heise will die Sache nun auf jeden Fall vor Gericht klären
lassen: "Solchen Machenschaften muss ein Riegel vorgeschoben werden." Er
kündigte an, durch eine negative Feststellungsklage die Rechtmäßigkeit der
Abmahnung überprüfen zu lassen und gleichzeitig die Löschung der Marke zu
beantragen.
Bildmaterial:
Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 14/2000 steht zum Download bereit unter http://www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/00/ct142000.jpg
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